Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen

Auch für dich? Profitiere von unserem Service.

Für einige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung fallen Zuzahlungen an. Das sind zum Beispiel verschreibungspflichtige Medikamente, Verbandmittel oder auch Hilfsmittel wie ein Rollator.

Doch mehr als einen bestimmten Betrag muss niemand für Medikamente und Arztleistungen bezahlen: Dafür hat der Gesetzgeber die sogenannte Belastungsgrenze definiert. Sie richtet sich nach dem jeweiligen Bruttohaushaltsjahreseinkommen. Bei chronisch Erkrankten ist es ein Prozent der Bruttojahreseinkünfte, für alle anderen sind es zwei Prozent. Deine persönliche Belastungsgrenze kannst du dir über unseren Zuzahlungsrechner ganz einfach anzeigen lassen.

Wichtige Informationen zur Zuzahlungsbefreiung:

Wann kommt eine Befreiung infrage? Welche Möglichkeiten gibt es?

 Liegen deine (voraussichtlichen) Gesundheitsausgaben über dem Betrag, den der Rechner anzeigt, kannst du dich für jeweils ein Kalenderjahr von deinen Zuzahlungen befreien lassen. Als „Befreiungskärtchen“ haben viele davon schon einmal gehört. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Du weist die maximalen Zuzahlungen im Laufe des Jahres vollständig durch Quittungen nach. Dann können wir dich und gegebenenfalls auch deine Angehörigen von weiteren gesetzlichen Zuzahlungen für das laufende Jahr befreien. Zuzahlungen, die du über den Betrag deiner Belastungsgrenze hinaus bereits geleistet hast, erstattet deine BERGISCHE anhand deiner Belege.
  2. Du lässt den Vorauszahlungsbetrag durch uns ermitteln, überweist diesen und erhältst umgehend deinen Befreiungsausweis.

Dein Vorteil bei der Vorauszahlung: Du musst keine Quittungen mehr sammeln und keine weiteren Zuzahlungen mehr leisten.

So funktioniert die Befreiung und Erstattung

  1. Nutze den Onlineantrag Zuzahlungsbefreiung oder nimm Kontakt zu unserem Telefonteam auf, um dir einen Antrag zusenden zu lassen.
  2. Füll den Antrag aus und unterschreibe ihn.
  3. Leg aktuelle Nachweise über die Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen bei. Was dazugehört, liest du unten.
  4. Beides reichst du uns zusammen mit deinen Belegen für gesetzliche Zuzahlungen ein. Wichtig: Die Belege müssen dir eindeutig zugeordnet werden können. Das heißt, alle Quittungen sind durch den Leistungserbringer mit deinem Namen und Vornamen zu versehen. Bitte lassen diese Daten gegebenenfalls nachtragen.
  5. Den Rest erledigen wir für dich.

Was zählt zum Bruttohaushaltsjahreseinkommen?

 Für das Bruttohaushaltsjahreseinkommen werden die Einnahmen aller Familienmitglieder im gemeinsamen Haushalt zusammengerechnet. Hierzu gehören auch Kinder bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie 18 Jahre alt werden (unabhängig von der Krankenversicherung). Ab dem darauffolgenden Kalenderjahr können Kinder nur berücksichtigt werden, wenn sie familienversichert sind.
Zum Haushaltseinkommen gehören alle Bruttoeinnahmen im betreffenden Kalenderjahr, unabhängig von deren Steuerpflicht. Das sind zum Beispiel:

  • Lohn und Gehalt einschließlich Sonderzahlungen (wie Weihnachts- und Urlaubsgeld)
  • Sachbezüge
  • Einkommen aus selbständiger Tätigkeit
  • Arbeitslosengeld
  • Betriebsrenten und Renten aus der gesetzlichen oder einer privaten Rentenversicherung
  • Mieteinnahmen
  • Zinserträge
  • Unterhaltszahlungen
  • weitere einmalige und regelmäßige Einnahmen.

Welche Rechnungen sind für die Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen relevant?

Als Zuzahlungen werden bestimmte Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel bezeichnet, die der Patient selbst übernehmen muss. Dazu zählen:

  • Arznei- und Verbandmittel: nur der gesetzliche Eigenanteil (keine Anrechnung von Mehrkosten, die die Regelversorgung übersteigen, oder Privatrezepten), Zuzahlungsbefreiung bei Generika.
  • Heil- und Hilfsmittel: 10 % der Kosten plus 10 € je Hilfsmittel (keine Anrechnung von Mehrkosten, die die Regelversorgung übersteigen, oder privat gekauften Hilfsmitteln)
  • Verbrauchsartikel
  • Fahrkosten     

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von allen Zuzahlungen (Ausnahme: Fahrkosten und Zahnersatz) befreit.

Wir wissen – es gibt Schöneres als die Krankenkasse zu wechseln.

Deswegen ist bei uns der Wechsel auch so angenehm wie möglich: Du wirst Mitglied und wir machen für dich den Rest.

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